Wir unterstützen Sie bei der Wohnungs- und Haussuche Wir kennen den Wohnungsmarkt in der Schweiz und helfen Ihnen bei der Suche nach Ihrem neuen Zuhause.

Wohnungssuche in der Schweiz

Bevor man mit der Wohnungssuche loslegt, gibt es einiges, was man vorher wissen sollte. Dann weiss man woran man ist, hat keine falschen Erwartungen und investiert nicht in Arbeit, die sich am Schluss nicht auszahlt.

Natürlich gibt es in der Schweiz viele Wohnungen. Und wenn man einen ersten Blick auf die Immobilienportale wirft, bekommt man das Gefühl, dass es mehr als genügend verfügbare Wohnungen gibt. Geht man aber in die Tiefe und vergleicht das Angebot mit den eigenen Wünschen und Bedürfnissen, dann schrumpft die Auswahl recht schnell. Fokusiert man sich auf einen bestimmten Ort oder einem Quartier, entsprechen vielleicht noch zwei bis drei Wohnungen den Erwartungen. Und beim genauen Durchlesen des Inserates wird man nochmals eine Wohnung ausschliessen, weil sie zu einem späteren Zeitpunkt  verfügbar ist als erwünscht, keinen Balkon hat oder keine Haustiere erlaubt.

Klingt entmutigend? Das soll es nicht sein. Es soll nur aufzeigen, dass die geplante Suche Zeit braucht, durchdacht sein will und es gut ist, wenn man eine gute Portion Flexibilität mitbringt. Dies bedeutet nicht, dass man seine Wünsche auf ein Nichts reduzieren soll. Aber wenn man weiss, was auf einem zukommt, dann kann man gezielt darauf zugehen.

Wohnungen in der Schweiz – Unterschiede zu anderen Ländern

Praktisch alle Wohnungen die man besichtigen wird, sind in einem sehr guten Zustand. Auch wenn man zum Beispiel auf eine wirklich in die Jahre gekommene Küche trifft, kann man davon ausgehen, dass alles darin perfekt funktionieren wird. Die Heizungen und Leitungen von Wohnungen und Häusern werden in der Regel regelmässig in Stand gehalten und gewartet. Also keine Sorge.

Jede Wohnung und jedes Haus verfügt über eine Küche, in welcher mindestens der Ofen und der Kühlschrank/Tiefkühler integriert sind. Küche und Badezimmer haben Licht. In den anderen Räumen muss man seine Lampen praktisch immer selber kaufen und installieren. Oftmals gibt es Einbauschränke im Eingangsbereich der Wohnungen. Zumindest für die Mäntel und Jacken und dazu einen sogenannten Putzschrank, in welchem man Gegenstände wie Besen und Staubsauger verstauen kann. In den Schlafzimmern sind Einbauschränke nur selten schon vorhanden und man sollte daher Platz für eigene Schränke einberechnen.

Fast immer ist ein Geschirrspüler vorhanden (ausser bei sehr kleinen oder sehr alten und daher auch sehr günstigen Wohnungen). Waschmaschine und Trockner sind in neueren Wohnung meistens vorhanden. In Vielen befinden sich diese im Keller und werden mit den anderen Mietern geteilt. Zum Glück ist es mittlerweile so, dass es keinen bestimmten Waschplan gibt. Man trägt sich in eine Liste ein, wenn man sicher sein möchte, dass am Waschtag der Wahl, die Maschine auch frei ist. Wer den Trockner nicht benutzen möchte, findet immer einen Trockenraum vor, in welchem man die Wäsche aufhängen kann. Sicherheitshalber sollte man bei Besichtigungen trotzdem nachfragen, ob es einen bestimmten Waschtag pro Haushalt gibt oder jeder waschen kann, wenn die Waschküche frei ist. Die Antwort kann die Wahl der Wohnung sicherlich beeinflussen.

Nur ausnahmsweise verfügt eine Wohnung über keinen Keller. Ansonsten gehört dies zum Standard. Jeder bekommt sein eigenes Kellerabteil. Manchmal grösser, manchmal kleiner, mal mit Steckdose für zum Beispiel das Anschliessen eines grösseren Tiefkühlers, ältere Wohnungen meistens ohne Steckdose. Teilweise ist es ein komplett abgeschlossener Raum, manchmal ein Abteil  mit Holzabtrennungen. Für letzteres benötigt man ein Türschloss, mit welchem man den Keller abschliessen kann. Dies muss der Mieter selber mitbringen.

Haus- und Wohnungsbesichtigungen – Terminvereinbarung

Wenn man einen Besichtigungstermin haben möchte , muss man diesen entweder per Mail – direkt auf dem Inserat – anfragen oder man ruft die unter der erwähnten Kontaktnummer an (manchmal steht keine Nummer!! Termin nur auf Mailanfrage).  Oft steht auch direkt im Inserat der Besichtigungstermin und die Zeit an welcher dieser stattfinden wird. Dieser erwähnte Termin bleibt meistens die einzige Möglichkeit das Objekt zu besichtigen. Grundsätzlich wird hier davon ausgegangen, dass genügend Leute zu diesem Termin kommen und genügend Bewerbungen für die Wohnung eingehen werden. Insofern gibt es keinen Grund, einen weiteren Termin anzubieten. Also unbedingt versuchen dabei zu sein.

Die Besichtigung – lassen Sie sich Zeit!

Bei der Besichtigung sollte man sich die Zeit nehmen wirklich alle Räume gut anzuschauen. Keine Hemmungen ein Fenster zu öffnen um zu hören, wie laut es in der Wohnung sein könnte !! Auch wenn Türen von Räumen geschlossen sind nachfragen, ob man reingehen kann (was man natürlich darf). Je nach Wohnung ist es gut möglich, dass viele andere Leute sich diese gleichzeitig anschauen. Nur nicht drängen lassen. Sollten in der Wohnung noch Mieter sein, bitte immer fragen, ob man Fotos/Videos machen darf! Auch nach dem Keller und der Waschküche fragen und den Wunsch äussern diese zu sehen. Nach dem Waschplan fragen, falls die Waschmaschine nicht in der Wohnung ist.

Am Schluss der Besichtigung nicht vergessen das Bewerbungsformular mitzunehmen! In der Regel hat die Mitarbeiterin von der Verwaltung eines oder der Mieter hat welche zum Abgeben.

Worauf ist bei der Bewerbung auf ein Haus oder einer Wohnung zu achten

Wichtig natürlich ist es, das erhaltene Bewerbungsformular so vollständig wie möglich auszufüllen. Dabei zu beachten ist zum Beispiel, dass man hier Referenzen angeben soll. Der aktuelle Vermieter und der Arbeitgeber sollten darauf erwähnt sein. Mit grösster Wahrscheinlichkeit werden diese auch wirklich kontaktiert werden. Diese also im Voraus informieren, dass in den nächsten Tagen eine Verwaltung anrufen könnte. Wenn man bereits seit einiger Zeit in der Schweiz ist, sollte man eine Betreibungsauskunft automatisch dazu legen. Wenn man aus dem Ausland kommt und erst seit einigen Wochen in der Schweiz lebt, dann ist dies nicht nötig. Die Betreibungsauskunft würde keine relevante Aussage bedeuten. Praktisch alle Verwaltungen wissen dies und verlangen dann auch keine. Hier ist es dann aber umso wichtiger, eine Arbeitsbestätigung beizulegen (Arbeitsvertrag ist nicht unbedingt nötig, eine Bestätigung in der steht, wann man die Stelle antritt oder angetreten hat, geplante Länge des Arbeitsverhältnisses und Lohn reicht in der Regel aus). Als Ausländer solle man auch eine Passkopie beilegen. Dies sind die wichtigsten Punkte, die man berücksichtigen sollte.

Gründe, warum Ihre Bewerbung nicht akzeptiert wurde

Oftmals wird man nie erfahren, warum die versendete Bewerbung nicht akzeptiert wurde. Möglichkeiten gibt es viele. Hier einige Beispiele:

Die Wohnung ist sehr günstig und man verdient viel mehr als drei Mal die Miete. Zig Bewerbungen sind für diese Wohnung eingegangen. Das Objekt wird dann eher jemandem zugeteilt, der auf diese günstige Wohnung angewiesen ist, da er sich keine leisten kann, die teurer ist.

Es kann sein, dass für eine Wohnung 10, 20 oder gar 30 Bewerbungen eintreffen. Da ist es für jede Verwaltung und Eigentümer schwer, die richtige Wahl zu treffen. Welches Detail schlussendlich ausschlaggebend war, ist kaum herauszufinden. Wohnungssuche hat aber auch ein bisschen was mit Glück zu tun!!

Es gibt Eigentümer und Vermieter, die ihre Wunschmieter für eine Wohnung haben. Wenn Sie nicht in dieses Profil passen, dann hat dies nichts mit Ihrer eigener Person zu tun und Sie sollten sich daher auch nicht grämen, wenn es nicht geklappt hat. Vielleicht wollten die Vermieter eine „gute Durchmischung“ im Wohngebäude haben (aller Altersgruppen zum Beispiel), andere bevorzugen jemanden ohne Haustiere oder vielleicht ist die Wohnung ehr für eine Einzelperson als für eine Familie geeignet.

Auch hier nicht entmutigen lassen. Die richtige Wohnung, in der man glücklich sein wird und für die man die Zusage erhält, kommt auf jeden Fall!!

Geschafft! Der Mietvertrag kommt!

Mietverträge sind ziemlich Standard in der Schweiz und ähneln sich alle. Trotzdem ist es immer gut diesen genau durchzulesen um etwelche Abweichungen wahrzunehmen, um gegebenenfalls nachfragen zu können. Zum Vertrag erhält man in der Regel auch  folgende Unterlagen:

Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses: Der Vermieter muss hier den aktuellen Mietzins angeben und den Mietzins, denn man bei Einzug bezahlen wird. Meistens sind diese gleich. Manchmal kann der bisherige Mietzins abweichen. Diese Abweichung muss aber begründet werden.

Formular zur Eröffnung eines Mietkautionskontos: Die Kaution beträgt in der Regel 3 Monatsmieten. Dieses ist spätestens vor Schlüsselübergabe zu bezahlen. Sollte das Geld nicht auf dem Kautionskonto eingetroffen sein, muss eine Verwaltung die Schlüssel nicht übergeben. Dies will niemand (schon gar nicht, falls der Umzugswagen bereits vor der Tür steht). Notfalls am Uebergabetag die Quittung der Überweisung mitnehmen. Das Konto läuft auf den Namen des Mieters und wird verzinst. Niemand kann während der Mietzeit auf das Konto zugreifen. Für die Auflösung – nach Auszug – muss ein Auflösungsformular vom Mieter, der Verwaltung und der Bank unterzeichnet werden.

Formular zur Bestellung von Namensschildern:  In der Regel kümmert sich die Verwaltung um die Bestellung der Namenschilder für den Briefkasten, die Klingel  beim Hauseingang und der Klingel vor der Wohnung. Dies, damit ein einheitliches Bild gewährleistet wird. Die Rechnung dafür geht aber zulasten des zukünftigen Mieters.